Wenn es eine Funktion zum Zeitpunkt der Lieferung nicht geben wird, dann nutzt auch ein Vertrag herzlich wenig. Was soll damit erreicht werden? Das Ausstattungsmerkmal damit erzwingen wird nicht gehen, also bleibt einzig die Rückgabe. Bei einem Auto gehe ich davon aus, dass man es nicht „zur Probe“ kauft und deshalb auch nicht zurückgeben möchte.
Wenn ich die Wahl zwischen „mitkaufen“ und „monatlich dazu abonnieren“ hätte, ich die Funktionalität aber zwingend haben möchte, dann würde ich mich immer für „mitkaufen“ entscheiden. Ansonsten bin ich auf Gedeih und Verderb dem Abomodell und dessen Preisen ausgeliefert.