Beiträge von MRide

    Neben dem GAP, welches bei meinen Leasingvertrag im März 2026 automatisch mit drin war, sollte man auch darauf achten, ein Ankaufsrecht in dem Leasing mit abzuschließen, sodass du nach der Leasingzeit die Option hast, das Fahrzeug zu einem festgelegten Preis vom Leasinggeber abzukaufen. Die Option hat mein Händler mit einem Häckchen im Bestellfeld hinzugefügt. War also grundsätzlich nicht dabei. Es gab hierfür keine Mehrkosten. Und für mich ist es ein Stück sicherer, falls bei der Rückgabe zu hohe Schäden in Rechnung gestellt werden sollten.