Beiträge von sejcw
-
-
heute die Bestätigung , meiner ist auch dabei, der Händler weiß noch nichts genaues , es gab eine Info , daß es die o.g. Probleme ( Hochvoltakku) bestehen .
Wie die Händler genau verfahren sollen ,ist noch nicht geklärt.
Ein Hinweis war , man solle den Mini nicht in der Tiefgarage parken .
Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus.
Es ist traurig zu erkennen , daß Mini/BMW agiert wie ein kopfloses Huhn und dadurch die Kundschaft verunsichert wird !
Bei so einem Fall , hätte ich als Kunde mit einer einheitlichen Vorgehensweise seitens des Herstellers gerechnet (Autos abgeben und die Kunden mobil halten).
Aber wahrscheinlich muß ich mich endgültig von dem Spruch "der Kunde ist König " verabschieden, traurige Entwicklung
-
Faktisch geht es darum ob ein Mangel vorliegt oder ob ,laienhaft ausgedrückt, eine "Täuschung" (Vorspiegelung falscher Tatsachen ?) vorliegt.
Jedenfalls sind seit dem 01.01.2022 die Rechte der Verbraucher gestärkt worden
siehe hier : https://www.adac.de/rund-ums-f…kauf/neues-autokaufrecht/
-
-
na die Auskunft, daß es diesen PAP gibt hat Mini/BMW mehrfach getätigt
und auch bei den angekündigten remote Softwareupdates wurde es mehrfach aufgeführt ab 07/2024 und immer wurde der Mini e/se mit aufgeführt und es gab keine Fussnoten !
hier mal als Beispiel die alte Version :
und hier die erst kürzlich geänderte Version :
und darum geht es, der Fehler wurde von Mini gemacht und ich als Kunde habe mich auf die Aussagen von Mini verlassen .
-
jetzt bin ich einfach nur noch geflasht, daß Mini diesen Weg geht und das nach der Geschichte des Vorgängers (Rückrufaktion Hochvoltbatterie) läßt mein Vertrauen ins bodenlose fallen !
wozu taugt die Abfrage (Rückrufaktionen) , wenn dort nichts aktuelles steht
Ps : siehe Beitrag 5 , wenn es sich nur um 156 Fahrzeuge und dann noch siehe Beitrag 4 um weitere 49 Fahrzeuge handelt , kann ich es kaum glauben, daß man die Kunden so spät informiert
der Rückruf im Beitrag 5 wurde durch das KBA schon im Dezember 2024 erfasst
-
schriftlich bestätigt (daß es den PAP für meinen Mini nicht geben wird) wurde es durch den Kundenservice/hotline , per email.
und tel. bestätigt durch den Verkaufsleiter vor Ort.
abwarten und Tee trinken
-
-
die erste Info kam von der Kundenhotline und nach dem ich den Händler/Verkäufer darüber informiert habe, hat ich dieser nochmals mit Mini auseinandergesetzt und bekam die gleiche endgültige Aussage.
wie ich jetzt weiter vorgehe ?
der Händler hat bis 31.03. zeit sich was einfallen zu lassen.
Persönlich würde ich als juristischer Laie meinen , daß es nur 2 Optionen gibt:
1) mängelfreier Ersatz (da der Mangel nicht behoben werden kann)
2) Rückabwicklung
Mal sehen ob es sich ohne rechtliche Auseinanderstzung klären läßt.
ps: eine Rückabwicklung hatte ich vor mehr als 10 Jahren mal bei meinem Audi A1 , da ging es ohne Rechtsanwalt
-
so auch ich habe jetzt die endgültige Bestätigung erhalten, daß es für die Minis die vor 01/2025 gebaut wurden der PAP nicht aktivierbar sein wird und auch zukünftig keine Aktivierung erfolgen wird .
Für mich als Kunde muß ich sagen, daß dieser Umstand nicht hinzunehmen ist.
Dieser Fehler wurde von BMW/Mini gemacht und ich als Kunde konnte nicht erkennen , daß es den PAP für mein Fahrzeug (welches das XL-Paket hat) nicht geben wird .
Schon im Dezember 2023 wurde dieses Feature von BMW/Mini angekündigt !
siehe hier : https://www.press.bmwgroup.com…achment/T0438626DE/609726